Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
- Die Bilder und Texte von Katalog und Preisliste sind gewissenhaft bearbeitet, wir übernehmen aber keine Verantwortung für das Vorhandensein von zugesicherten Eigenschaften oder Maßen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt werden. Aus den Abbildungen lassen sich für uns keine Lieferverbindlichkeiten für ein bestimmtes Fabrikat ableiten, sofern es nicht ausdrücklich im Text als Typenbezeichnung angegeben wird.
- Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde, sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schrift-lich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Angebote und Preise der Preisliste sind freibleibend. Sie gelten in EURO. Allen Preisen wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen. Kostenangebote dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. An diesen und an sonstigen Zeichnungen und Unterlagen von uns behalten wir Eigentums- und Urheberrecht.
- Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Unsere Auftragsbestätigung ist für den Umfang der
Lieferung maßgebend. Nebenreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Dasselbe gilt für Ver-einbarungen mit unseren Vertretern.
- Lieferfristen werden nach bestem Ermessen genannt und eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Im Falle von Unmöglichkeit oder Verzug hat der Käufer gegen uns keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb Lieferverzuges – angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – gleichviel, ob in unserem Betrieb oder bei unseren Unterlieferanten eingetreten – z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe. In diesem Falle können wir ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurücktreten.
- Wir erwarten Zahlungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, rein netto nach 20 Tagen oder nach 10 Tagen mit 2% Skonto, wenn alle vorausgehenden Zahlungsverpflichtungen des Bestellers erfüllt sind. Bei für uns neuen Kunden behalten wir uns die Lieferung per Nachnahme vor. Werden nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die geeignet sind, die Zahlungsfähigkeit und/ oder Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, so werden sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel sofort fällig.
- Wir senden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers. Das Trans-portrisiko geht auf den Abnehmer über, wenn die Ware unser Lager oder bei Direktlieferung das Lager des Vorlieferan-ten verläßt.
- Sämtliche von uns gelieferte Waren bleiben bis zur Erfüllung aller uns zustehenden Forderungen unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware gegen Brand- und Diebstahlgefahr zu sichern. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wir sind jederzeit berechtigt, uns Aufklärung über den Verbleib unserer Waren ge-ben zu lassen. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berech-tigt; die hierdurch entstehenden Forderungen gelten als bereits mit der Entstehung in der Höhe des Rechnungsbetrages für unsere Lieferungen und Leistungen an uns abgetreten. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Höhe der Forderungen mitzuteilen. Der Käufer ist als unser Bevollmächtigter bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt.
Bei Zahlungsverzug, Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensanlage des Käufers, Eröffnung von Vergleich oder Konkursverfahren, sind wir berechtigt, die Herausgabe aller Waren für die der Eigentumsvorbehalt be-steht, vom Käufer zu verlangen und von etwa bestehenden Lieferverträgen zurückzutreten.
- Ist die Ware mangelhaft oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fertigungs- oder Materialfehler schadhaft, so verpflichten wir uns unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche, nach unserer Wahl entweder Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Gleiches gilt analog für von uns verrichtete technische Arbeiten. Die Gewährleistungs-frist beträgt maximal 6 Monate. Sie beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Abnehmer. Unsere Gewährleistungs-pflicht erlischt, wenn von anderer Seite Wartungs- oder Reparaturarbeiten vorgenommen wurden. Mißlingt die Nach-besserung oder können wir keinen Ersatz liefern, so kann der Abnehmer nach seiner Wahl den Vertrag rückgängig machen oder die Vergütung angemessen herabsetzen.
- Schadenersatzansprüche des Abnehmers aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und
aus unerlaubter Handlung, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Erzeugnis selbst entstan-den sind (Folgeschäden), werden unbeschadet der Ansprüche aus Abschnitt 9 letzter Absatz, sowie der gesetzlichen An-sprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns selbst oder von Seiten unserer Erfüllungsgehilfen.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, ist unser Sitz. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten wird durch unseren Sitz bestimmt, nach unserer Wahl auch durch den Sitz des Abnehmers.
Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
C-KA-TEC Chemnitzer Kanaltechnik Napierala & Tragsdorf GbR

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